Mehrwegangebotspflicht ab 1. Januar 2023

Fragen und Antworten für Gastronomiebetreibende, Endverbraucher und Kommunen (C.A.R.M.E.N e.V.).

Die Corona-Pandemie hat den Verkauf von To-Go-Produkten und den damit einhergehenden Anfall von Verpackungsmüll noch verstärkt.

Seit Juli 2021 gilt die Einwegkunststoffverbotsverordnung, ab dem 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegangebotspflicht in Kraft.

Grundsätzlich sind Mehrwegsysteme den Einwegprodukten in Sachen Nachhaltigkeit weit überlegen. Der Einfluss des Rohstoffverbrauchs, des Energieeinsatzes in der Herstellung des Einwegproduktes sowie die Kosten der Entsorgung und damit einhergehende Umweltwirkungen zahlen hier negativ auf das Konto der Einwegprodukte ein.

Der Einsatz von Mehrwegsystemen bietet eine optimale Möglichkeit, die enormen Mengen an Verpackungsmüll bei Abgabe von To-Go-Produkten einzuschränken. Hierbei gibt es verschiedene Systeme: App-basierte Systeme, Pfandsysteme oder Becher, Boxen oder Schalen, die als Mehrwegbehältnisse eingesetzt werden können.

FAQ

Was ist bei der Auswahl von Mehrwegbehältern hinsichtlich des Materials zu beachten?

Meist bestehen Mehrwegsysteme aus Kunststoffen, wie PBT (Polybutylenterephthalat), SAN (Styrol-Acrylnitril-Copolymer) oder aus PP (Polypropylen). PP wird am häufigsten eingesetzt. Vorteil von PP ist, dass es sehr gut recycelt werden kann. Allerdings ist es nicht so langlebig, wie beispielsweise Edelstahl.

Viele Anbieter von Mehrwegsystemen geben auf Ihrer Homepage an, dass sie die Materialien recyceln, hierauf sollten Nutzer achten.

Auch biobasierte Mehrwegsysteme sind auf dem Markt, die aktuell verfügbaren bestehen meist entweder aus einem Biokunststoff oder einem herkömmlichen Kunststoff und zusätzlich aus Holzfasern. Die Hersteller dieser Mehrwegsysteme geben an, die Behältnisse zurückzunehmen und zu recyceln, indem das Granulat der ausgedienten Behältnisse wieder in die Produktion eingespeist wird.

Diese und weitere Fragen hat das Team von C.A.R.M.E.N.  in einem “FAQ-Mehrwegsysteme” zusammengestellt.

Die Datei kann hier aufgerufen werden.

Quelle: www.carmen-ev.de/2022/12/29/mehrwegangebotspflicht-ab-1-januar-2023-6/

Marktübersicht

Eine Marktübersicht mit allen relevanten Fakten hinsichtlich Anbieter, System, Material, Anzahl und Art der Behältnisse inkl. Größen, Anzahl möglicher Reinigungszyklen etc. der verschiedenen Systeme finden Sie in unserer C.A.R.M.E.N.-Marktübersicht Becher-Mehrwegsysteme und der C.A.R.M.E.N.-Marktübersicht Bowl-Mehrwegsysteme.